Unsere Kanzlei betreut Sie auch im Bereich des privaten Baurechts und des Immobilienrechts.

Im Rahmen der Verwirklichung eines Bauprojektes, etwa dem Aufbau eines Eigenheimes, können zahlreiche Schwierigkeiten auftauchen, die ohne kompetente Beratung sehr viel Geld und noch mehr Nerven kosten können.

Auf der anderen Seite besteht für die beteiligten Bau- und Handwerksfirmen die Gefahr auf ihren offenen Rechnungen „sitzen zu bleiben“. Diesbezüglich empfehlen wir den Unternehmern auch unsere Firmenbetreuung und unser professionelles Forderungsmanagement (s. jeweils dort).

In den Bereich Bau- und Immobilienrecht fallen auch alltägliche Werkverträge zwischen Verbrauchern und Handwerksbetrieben oder Schwierigkeiten beim Kauf einer Immobilie. Auch wenn es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Immobilie – z.B. wegen arglistiger Täuschung – stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zuständig ist bei uns Herr Rechtsanwalt Feißel, der auch aufgrund seiner Erfahrungen als „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ besondere Kompetenz mitbringt.

Wir beraten und vertreten Sie vor allem in folgenden Bereichen:

  • Abnahme (Fertigstellungsbescheinigung) und Abnahmeprotokoll
  • Bauhandwerkersicherung und Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Bauprozess
  • Beweissicherung und Beweissicherungsverfahren
  • Gewährleistung und Mängel
  • Klauseln im Bauvertrag
  • Mahnung
  • Nachbesserung und Nacherfüllung
  • Planungsfehler
  • Schlüsselfertigkeit
  • Vergütung/Bezahlung
  • Vertragsstrafe
  • Werkvertrag