Hierunter fallen die Angelegenheiten, die regelmäßig nicht mit einer Spezialisierung verbunden sind oder „zwischen“ den einzelnen Schwerpunkten liegen. Die Bearbeitung wird intern dem Rechtsanwalt zugewiesen, der auf das sachnächste Gebiet spezialisiert ist.

Es geht dabei häufig um:

  • Schadensersatz
  • KFZ-Kaufverträge
  • Widerrufs- und Unterlassungsansprüche
  • Geltendmachung von Pfandrechten
  • Haftungsfragen etc.